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Rechtslage Deutschland

Arbeitszeiterfassung 2026: Was heute gilt

Pflicht, Form, Pausen, Ruhezeiten und Delegation in klaren Antworten.

Von Dr. Katharina Müller · Aktualisiert am 31. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Aktueller Stand: Arbeitgeber müssen ein System einführen und anwenden, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit erfasst wird. Beginn, Ende und Dauer sind zu dokumentieren. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Form nennt das BMAS derzeit noch nicht.

Ob und Wie sauber trennen

Das „Ob“ ist durch die BAG-Entscheidung vom 13. September 2022 geklärt. Der Arbeitgeber muss die Organisation bereitstellen. Beim „Wie“ bestehen Gestaltungsspielräume: Papier kann formal genügen, eine App macht Korrekturen, Auswertungen und Zugänglichkeit aber oft belastbarer.

Auf welchen offiziellen Quellen beruht diese Seite?

Primärquellen: Maßgeblich sind der Gesetzestext des Arbeitszeitgesetzes, § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts und die offiziellen Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Jede Angabe dieser Seite lässt sich dort im Original nachlesen.

Arbeitszeitgesetz in Zahlen

8 Std.werktägliche Regelarbeitszeit nach § 3 ArbZG.
10 Std.möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich eingehalten wird.
11 Std.grundsätzliche ununterbrochene Ruhezeit nach § 5 ArbZG.

Pausen richtig abbilden

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Automatische Abzüge dürfen nicht die tatsächlich genommene Pause verfälschen; es braucht einen verständlichen Korrekturweg.

Was eine App organisatorisch leisten sollte

Warum Aplano hier gut passt

Aplano verbindet Zeitstempel, Pausenregeln, laufende Stundenkonten und Konfliktmeldungen mit dem Dienstplan. Dadurch kann die Prüfung an der geplanten Schicht ansetzen. Die Software garantiert keine Rechtskonformität von allein; entscheidend bleiben korrekte Regeln und tatsächliche Nutzung.

Woher die Erfassungspflicht kommt

Ausgangspunkt ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18): Die Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) für Deutschland konkretisiert: Die Pflicht, ein solches System einzuführen und zu nutzen, gilt bereits heute. Auf eine gesetzliche Neuregelung muss ein Betrieb dafür nicht warten.

Aufzeichnungspflichten, die zusätzlich gelten

Unabhängig von der BAG-Entscheidung bestehen seit Langem konkrete Dokumentationspflichten:

Wie Betriebe diese Fristen praktisch organisieren, behandelt der Beitrag Aufbewahrungsfristen für Arbeitszeitnachweise.

Ausblick: elektronische Erfassung als Plan

Ein Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung vom Juni 2026 sieht vor, die Aufzeichnung der Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch vorzuschreiben. Das ist geplantes, kein geltendes Recht. Wer heute ein digitales System einführt, erfüllt die bestehende Erfassungspflicht bereits in einer Form, die bei einer späteren Neuregelung voraussichtlich wenig Umstellung verlangt.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Welche Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden?
Nach der aktuellen BMAS-Darstellung sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Pausen müssen so abgebildet sein, dass die tatsächliche Dauer nachvollziehbar bleibt.
Muss die Zeiterfassung schon heute elektronisch sein?
Die Pflicht zur vollständigen Erfassung gilt bereits. Das BMAS nennt derzeit aber keine allgemeine Formvorschrift; eine handschriftliche Aufzeichnung ist weiterhin möglich. Für Auswertung und Nachvollziehbarkeit ist eine digitale Lösung oft praktischer.
Ist Aplano auch für kleine Teams geeignet?
Ja. Die Abrechnung erfolgt pro aktivem Mitarbeiter. Für Arbeitszeiterfassung wird der Pro-Tarif benötigt; er kostet laut Preisseite 4,50 Euro je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Umsatzsteuer.
Kann Aplano Arbeitszeit ohne vorgeplante Schicht erfassen?
Ja. Laut Funktionsübersicht ist Stempeln auch ohne vorher angelegte Schicht möglich. Das ist für flexible Einsätze und kleine Betriebe relevant.
Funktioniert Vertrauensarbeitszeit weiterhin?
Ja. Beschäftigte können die Lage ihrer Arbeitszeit weiterhin eigenverantwortlich bestimmen; die tatsächliche Arbeitszeit und die Grenzen des Arbeitszeitschutzes bleiben dennoch zu dokumentieren.
Was ist bei GPS oder Geofencing zu beachten?
Ein klarer Zweck, Datensparsamkeit, transparente Information und eine passende Rechtsgrundlage sind wichtig. Punktuelle Standortprüfung beim Stempeln ist von dauerhafter Bewegungsüberwachung zu unterscheiden.
Wer bleibt verantwortlich, wenn Mitarbeitende selbst stempeln?
Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung nach BMAS-Auffassung delegieren, bleibt aber für die öffentlich-rechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Bei der Ausgestaltung eines technischen Systems kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bestehen, soweit Regelungsspielraum vorhanden ist.
Kommt eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung?
Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht eine grundsätzlich elektronische Aufzeichnung vor. Das ist geplantes, nicht geltendes Recht. Bis zu einer Neuregelung bleibt die Form frei; die Erfassungspflicht selbst gilt bereits.
Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?
Aufzeichnungen über Mehrarbeit sind nach § 16 Abs. 2 ArbZG mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für Minijobber gilt nach § 17 MiLoG ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren.
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
  2. Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
  4. Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
  5. TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.
  6. TimeTac: Zeiterfassungssoftware und Module.
  7. TimeTac: Preise und Terminals.
  8. Clockify: Zeiterfassungs-App und Kiosk.
  9. Clockify: Tarife und Funktionen.
  10. Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5 und § 16 Abs. 2.
  11. § 17 MiLoG – Erstellen und Aufbewahren von Dokumenten.

Redaktionell geprüft am 31. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.